Erklärung zur Barrierefreiheit

Die “Werkrealschule Hechingen” ist bemüht, seine Webseite in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite (www.werkrealschule-hechingen.de)

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen den folgenden Ausnahmen teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG:

1. auf der Webseite bifindet sich noch kein Video in Gebärdensprache welches folgende Inhalte beschreibt:

  • Infos zu wesentlichen Inhalten
  • Hinweise zur Navigation
  • Wesentliche Inhalte der Erklärung zur Barierefreiheit
  • Hinweise auf weitere im Webauftritt vorhandenen Informationen in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 25.11.2020 erstellt.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Mit dem Formular unter dem folgendem Link, können Sie etwaige Mängel in Hinsicht auf die Barrierefreiheit der zuständigen Stelle melden.

Kontakt

Zuständige Personen die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen der Rückmeldefunktion eingehenden Mitteilungen zuständig sind:

  1. Frau Schön – Schulleitung (07471 937530 oder poststelle@wrshechingen.schule.bwl.de)

5. Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an ​die Werkrealschule Hechingen wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.

Falls die Werkrealschule Hechingen nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an ​die kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

​​Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de

​Die Kontaktdaten der ​für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.

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